"Erben und Vererben..."
Sie werden insbesondere in nachfolgenden Angelegenheiten von uns beraten und vertreten:
Vererben
- Gestaltung von Testament und Erbvertrag
- Gemeinschaftliches Testament / Berliner Testament
- Schenkung
Erben
- Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen erbrechtlichen Auseinandersetzungen
- Testamentsanfechtung und -vollstreckung
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Erbengemeinschaft
- Beratung bei Erbausschlagung
Vorsorge